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Das neue Versammlungsgesetz

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legte am 27. Januar 2021 zum ersten Mal ein Entwurf für ein eigenes Versammlungsgesetz in den Landtag vor.

Bei diesem Gesetzesentwurf kommen besondere Erschwernisse auf die
Demonstrationsanmelderinnen zu. Hierbei muss jeder Anmelderin der Demonstration, seinen vollständigen Namen sowie die Adresse in die Einladung eintragen. Bei einer „außerplanmäßigen“ Verlauf der Demonstration haftet der Anmelderin für alle Folgen und kann sogar dafür angeklagt werden. Zudem soll die Polizei, wenn sie es für nötig hält, die Personalien aller Demonstrationsordnerin aufnehmen und überprüfen können. Doch nicht nur die Anmelderinnen und Ordnerinnen sollen dabei überwacht und kontrolliert werden. Mit dem neuen Gesetz soll die Polizei die Befugnis bekommen, mehrere Kontrollstellen um den Versammlungsort zu errichten um Demonstrationsteilnehmer*innen durchsuchen und Ihre Identität feststellen zu können. Bei Fotound Videoaufnahmen soll der Polizei mehr Freiraum und Möglichkeiten ermöglicht werden.

Ein weiteres Gesetz, welches von der Landesregierung als Entwurf vorgelegt wurde, ist der so genannte Störungsverbot. Personen, die angemeldete Versammlungen stören oder behindern wollen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu Zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Des Weiteren soll eine Versammlung keine Gewaltbereitschaft vermitteln oder einschüchternd wirken demzufolge soll ein paramilitärisches Auftreten verboten werden. Somit können Teilnehmer*innen auf Fotos und Videomaterialien besser identifiziert und beobachtet werden.

Der Entwurf des neues Versammlungsgesetzes dient offensichtlich dazu, Linke, Antifaschisteninnen und Revolutionäreinnen zu beobachten, einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Durch die Aufnahme der Personalien der Anmelderinnen und Ordnerinnen werden sicherlich Drohnachrichten und sogar körperliche Angriffe seitens der Polizei erfolgen. Die Grundrechte des Menschen werden von Tag zu Tag eingeschränkt, durch die ständige Überwachung und Kontrolle sollen die Teilnehmer*innen abgeschreckt werden. Durch das neue „Störungsverbot“ sollen die Neonazis mehr Freiraum kriegen um deren Verbrechen auszuüben, denn eine antifaschistische Gegendemonstration soll verhindert werden.

All diese Repressionen und Einschüchterungen werden unseren Widerstand gegen Ungerechtigkeit und Faschismus nicht einschränken können. Als YDG – Neue Demokratische Jugend, werden wir jederzeit auf die Straßen gehen und lautstark demonstrieren. Kein Gesetz kann unsere Freiheit und unsere Gedanken rauben!

Hoch die internationale Solidarität!

YDG – Neue Demokratische Jugend